Wann und wie kann ein Mieter einen Mietvertrag kündigen?

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Rudolphe ABEN

Wann und wie kann ein Mieter einen Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung eines Mietvertrags durch einen Mieter ist in der Regel viel einfacher als die Kündigung durch einen Vermieter, aber beide Parteien tragen immer noch Verantwortung. Gibt es einen Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen? Welche Kündigungsfrist gilt? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die modernsten Methoden zur Kündigung Ihres Vertrags wissen müssen.

Sie sollten sich vor allem die Kündigungsrichtlinien des Mietvertrags ansehen

Es ist wichtig, dass Sie den gesamten Mietvertrag lesen, bevor Sie ihn unterschreiben, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen. So können Sie vermeiden, dass es unterwegs zu bösen Überraschungen wie zusätzlichen Reinigungskosten kommt. Konkret kann der Vermieter die Kündigungsfrist im Mietvertrag verlängert haben, wenn das Gesetz eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorschreibt. Bevor Sie Ihrem Vermieter den Auszug kündigen, sollten Sie die Details hier genau prüfen.

Außerdem ändern sich die Bedingungen für den Auszug je nach den Besonderheiten des Mietvertrags. Wenn der Mieter einen befristeten Mietvertrag unterschreibt, kann er oft nicht vor Ablauf dieser Zeit ausziehen, es sei denn, der Vermieter begeht eine Art wesentliche Vertragsverletzung. Wenn Sie hingegen einen unbefristeten Mietvertrag haben, können Sie ausziehen, wann immer Sie wollen. Das Konzept der Kündigungsfrist ist jedoch in seiner Anwendung kohärent.

Welche Verfahren sind bei der Kündigung eines Mietvertrags zu befolgen?

Die Benachrichtigung des Vermieters per Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie diese Maßnahme ergreifen, können Sie beruhigt sein, da Sie wissen, dass der Vermieter informiert wurde und bei Unstimmigkeiten nicht haftbar gemacht werden kann.

Geben Sie in dem Schreiben das Datum an, an dem Sie die Wohnung verlassen wollen, und berücksichtigen Sie dabei die erforderliche Kündigungsfrist. Ihren Vermieter über den Grund für Ihren Auszug im Unklaren zu lassen, ist völlig in Ordnung.

Tipps zum Umgang mit der Kündigungsfrist

Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist üblich. In diesem Zeitraum muss die Miete für die aktuelle und die alte Wohnung gezahlt werden. Wenn Sie Ihren Auszug im Voraus planen, kann Ihnen das helfen, Geld zu sparen. Wenn Sie Ihren befristeten Mietvertrag am letzten Tag der Laufzeit kündigen wollen, müssen Sie Ihrem Vermieter drei Monate vorher Bescheid geben. Der Vertrag wird als unbefristeter Mietvertrag ausgelegt, wenn die Laufzeit nicht angegeben ist.

Viele Mieter und Vermieter sind tatsächlich in der Lage, eine kürzere Kündigungsfrist auszuhandeln. In Wirklichkeit können Sie dem Vermieter selbst einen einzugsbereiten Ersatzmieter vorstellen; wenn der Vermieter dazu bereit ist, können Sie mit dem neuen Mieter einen Einzugstermin vereinbaren, um Ihre Kündigungsfrist so kurz wie möglich zu halten.

Seien Sie aufmerksam: Auch wenn Sie schnell ausziehen müssen, sollten Sie es nicht versäumen, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Im Falle eines Streits über die Rückzahlung der Kaution dient dieses Dokument als Entscheidungsgrundlage.