Steuer auf leerstehende Wohnungen in Luxemburg: Gesetzentwurf eingereicht

Der luxemburgische Immobilienmarkt steht vor einer wichtigen gesetzgeberischen Wende. Unter dem Impuls des Wohnungsbauministers hat die Regierung offiziell einen Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Steuer auf leerstehende Wohnungen (TNV) eingebracht. Diese lang erwartete Maßnahme zielt darauf ab, den bestehenden Wohnungsbestand zu mobilisieren, um der Wohnungskrise zu begegnen, die das Land von Luxemburg-Stadt bis Esch-sur-Alzette betrifft.
Eine Steuer zur Belebung des Wohnungsangebots
Das Hauptziel der neuen nationalen Leerstandssteuer ist klar: Immobilieneigentümer sollen dazu bewegt werden, ihre Immobilien wieder auf den Markt zu bringen, sei es zum Verkauf oder zur Vermietung. Nach jüngsten Schätzungen des STATEC stehen im Großherzogtum derzeit mehrere tausend Wohnungen leer, obwohl die Nachfrage von Einwohnern und Grenzgängern stetig steigt.
Im Gegensatz zu den bereits bestehenden kommunalen Steuern in Gemeinden wie Differdingen oder Düdelingen wird diese Steuer landesweit einheitlich sein. Sie verstärkt das gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Immobilienspekulation und zur Optimierung der verfügbaren Grundstücksnutzung.
Wie wird Leerstand definiert?
Der Gesetzentwurf führt strenge Kriterien für die Definition des Leerstands einer Immobilie ein. Eine Wohnung gilt als leerstehend, wenn sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten nicht vom Eigentümer oder einem Mieter als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Die Überwachung erfolgt über das nationale Register für natürliche Personen. Die Behörden werden Wasser- und Stromverbrauchsdaten abgleichen, um die tatsächliche Belegung von Wohnungen auf dem Kirchberg oder Häusern in Gasperich zu überprüfen. Ausnahmen sind jedoch vorgesehen:
- Umfangreiche Renovierungsarbeiten, die eine Baugenehmigung erfordern.
- Aufnahme des Eigentümers in ein Pflegeheim oder Krankenhaus.
- Wohnungen, die für den sofortigen Verkauf oder die Vermietung bestimmt sind (unter Bedingungen).
Die Höhe der Steuer: Eine progressive Berechnung
Die Regierung hat sich für einen abschreckenden Betrag entschieden, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Für das erste festgestellte Leerstandsjahr beträgt die Steuer 3.000 Euro pro Wohnung. Dieser Betrag erhöht sich jedes weitere Jahr um 1.000 Euro bis zu einer Obergrenze von 7.500 Euro pro Jahr.
Die Einnahmen aus dieser Steuer fließen nicht in den allgemeinen Staatshaushalt. Sie werden in den Sonderfonds zur Unterstützung der Wohnungsentwicklung reinvestiert, um neue Projekte für bezahlbaren Wohnraum zu finanzieren.
Auswirkungen für Investoren in Luxemburg
Die Ankündigung dieser nationalen Steuer markiert das Ende einer gewissen Form der Immobilienzurückhaltung. Für Investoren, die Luxusimmobilien auf dem Limpertsberg oder im Viertel Cloche d'Or besitzen, wird die Mietverwaltung wichtiger denn je. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Meldepflicht für Eigentümer vor, deren Wohnungen leer stehen.