Erhöhung des Bëllegen Akt: Eine wichtige Hilfe für den Immobilienmarkt in Luxemburg

Ein wichtiger Impuls für den luxemburgischen Wohnungsmarkt
Die luxemburgische Regierung hat durch das Wohnungsbauministerium und das Finanzministerium eine bedeutende Maßnahme bestätigt: die Erhöhung der Steuergutschrift auf Notargebühren, bekannt als „Bëllegen Akt“. Diese Initiative soll den Wohnungsmarkt, der in den letzten Monaten eine Abkühlung erfahren hat, wieder beleben.
Angesichts der im Vergleich zum letzten Jahrzehnt noch hohen Zinsen hilft diese Anhebung des Freibetrags, die unmittelbaren Erwerbsnebenkosten für Bewohner zu senken, die ihren Hauptwohnsitz erwerben möchten – sei es eine Wohnung in Kirchberg oder ein Haus in Sanem.
Die neuen Beträge des „Bëllegen Akt“
Der Betrag der Steuergutschrift steigt von 30.000 Euro auf 40.000 Euro pro Person. Für ein Ehepaar, das gemeinsam eine Immobilie erwirbt, kann die Gesamtförderung nun bis zu 80.000 Euro betragen.
Warum kommt diese Maßnahme jetzt?
Laut den jüngsten Zahlen von STATEC und dem Observatoire de l'Habitat ist das Transaktionsvolumen gesunken, insbesondere im Bereich der Neubauten (VEFA). Durch die Erhöhung dieses Deckels verfolgt der luxemburgische Staat folgende Ziele:
- Unterstützung des Wohneigentums für junge Haushalte.
- Ankurbelung der Nachfrage bei Bauträgern.
- Sicherung der Stabilität des Bausektors, einer tragenden Säule der nationalen Wirtschaft.
Konkrete Auswirkungen auf Ihr Kaufbudget
Die Bedeutung dieser Ankündigung wird deutlich, wenn man die Grunderwerbsteuer (Einschreibe- und Umschreibgebühren) betrachtet, die normalerweise 7 % des Immobilienpreises ausmacht.
Mit einem Freibetrag von 40.000 Euro kann ein Einzelkäufer nun eine Immobilie bis zu einem Wert von ca. 570.000 Euro erwerben, ohne Grunderwerbsteuer zu zahlen. Für ein Paar liegt dieser Betrag bei über einer Million Euro, was einen Großteil der Preise in Gemeinden wie Esch-sur-Alzette oder Mamer abdeckt.
Diese Entscheidung wird von der Immobilienkammer des Großherzogtums Luxemburg begrüßt. Sie bietet Käufern, deren Kreditkapazität durch die Banken eingeschränkt war, zusätzlichen Spielraum. Durch die Verringerung der Eigenmittel, die für die Notarkosten benötigt werden, beseitigt die Regierung eines der größten finanziellen Hindernisse für Erstkäufer in Luxemburg-Stadt und Umgebung.