Besteuerung von Immobiliengewinnen in Luxemburg: Was Sie wissen müssen

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Rudolphe ABEN

Besteuerung von Immobiliengewinnen in Luxemburg: Was Sie wissen müssen

In Luxemburg hängt die Besteuerung des Wertzuwachses von Immobilien von der Art der verkauften Immobilie und dem Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf ab. In diesem Artikel behandeln wir die wichtigsten Regeln für die Besteuerung von Kapitalgewinnen aus Immobilien, insbesondere für den Hauptwohnsitz und andere Immobilien.

Ausnahmeregelung für den Hauptwohnsitz

Der Verkauf oder Tausch des Hauptwohnsitzes ist in Luxemburg von der Kapitalertragssteuer befreit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Wohnsitz des Steuerpflichtigen gilt als Hauptwohnsitz, wenn :

  • Die Wohnung wird zum Zeitpunkt des Verkaufs oder Tauschs vom Steuerpflichtigen bewohnt, oder der Verkauf oder Tausch erfolgt spätestens am 31. Dezember des Jahres, das auf den Umzug folgt.
  • Der Steuerpflichtige hat das Haus nach dem Erwerb oder der Fertigstellung oder mindestens fünf Jahre lang vor dem Verkauf oder Tausch bewohnt.
  • Der Verkauf oder Tausch erfolgte aus familiären Gründen oder im Zusammenhang mit dem Beruf des Steuerpflichtigen, seines Ehepartners oder Lebenspartners.

Besteuerung bei Gütern, die weniger als zwei Jahre nach dem Erwerb verkauft werden

Wenn der Verkauf oder Tausch der Immobilie weniger als zwei Jahre nach dem Erwerb stattgefunden hat, wird das erzielte Einkommen als Spekulationsgewinn bezeichnet. Dieser Gewinn wird je nach Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens des Steuerpflichtigen und seiner familiären Situation mit einem Grenzsteuersatz von bis zu 42% besteuert.

Besteuerung bei Gütern, die mehr als zwei Jahre nach dem Erwerb verkauft werden

Wenn der Verkauf oder Tausch der Immobilie mehr als zwei Jahre nach dem Erwerb stattgefunden hat, wird das erzielte Einkommen als Veräußerungsgewinn bezeichnet und mit 21 % besteuert, was dem halben globalen Steuersatz entspricht.

Für das aus dem Veräußerungsgewinn erzielte Einkommen gilt ein zehnjähriger Freibetrag von 50.000 Euro (100.000 Euro, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam veranlagt werden).

Das Verständnis der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien in Luxemburg ist für Eigentümer, die einen Verkauf ihrer Immobilie planen, von entscheidender Bedeutung. Die Steuervorschriften variieren je nach Art der Immobilie und dem Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf. Es ist immer empfehlenswert, einen Fachmann zu konsultieren, um eine individuelle Beratung zu Ihrer steuerlichen Situation zu erhalten.