Spezifischer Entwicklungsplan: Ziele, Inhalt und Umsetzung
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Rudolphe ABEN
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Wir setzen unsere Erkundung der Entwicklungspläne fort und wenden uns nun dem spezifischen Entwicklungsplan zu. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des spezifischen Entwicklungsplans vor, mit besonderem Augenmerk auf die Parzellierung der Grundstücke, den sozialen und erschwinglichen Wohnungsbau und die wichtigsten Etappen seiner Umsetzung.
I. Parzellierung und der spezifische Entwicklungsplan "Neues Stadtviertel"
Der spezifische Bebauungsplan "Neues Stadtviertel" legt die Regeln für die Flächennutzungsplanung und die Parzellierung fest, mit Ausnahme der Aktivitätszonen und der Sonderzonen. Die Abgrenzung der Grundstücke und Parzellen ist integraler Bestandteil des Bebauungsplans "Neues Viertel" und kann nicht ohne ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans geändert werden. Zu beachten ist, dass in Sonderbebauungsplänen mit mehr als 25 Wohneinheiten mindestens 10 % der Bruttobaulandfläche für preisgünstigen Wohnraum im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes zu reservieren sind. Die betroffenen Grundstücke sind im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes eindeutig zu bezeichnen.
II. Geförderter und leistbarer Wohnbau:
Der spezifische Bebauungsplan enthält spezifische Anforderungen für geförderten und bezahlbaren Wohnraum. Bei Bebauungsplänen mit 10 bis 25 Wohneinheiten müssen 10 % der Bruttobaulandfläche für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum reserviert werden. Bei Bebauungsplänen mit mehr als 25 Wohneinheiten erhöht sich dieser Anteil auf 15 %. Bei Umwidmungen in Wohn- oder Mischgebiete können die Anteile noch höher liegen. Als Gegenleistung für die Reservierung dieser Wohnungen wird eine Erhöhung der Ausnutzung des Projekts um 10 % auf der ausschließlich für den Wohnungsbau reservierten Fläche genehmigt.
Durchführung des spezifischen Entwicklungsplans:
1. Vorläufige Erleichterungen während des Verfahrens zur Annahme des Plans:
Während des Verfahrens zur Genehmigung des spezifischen Entwicklungsplans gelten bestimmte Einschränkungen. Jegliche Änderung der Grundstücksgrenzen zu Bauzwecken, Bau- oder Reparaturarbeiten, die den Bestimmungen des Entwurfs des spezifischen Entwicklungsplans zuwiderlaufen, sowie alle nicht konformen Arbeiten sind verboten. Während dieser Zeit sind nur Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten erlaubt.
2. Kaufverträge und Verkaufsversprechen:
In den Kaufverträgen und Verkaufszusagen sowie in der Werbung für diese Geschäfte ist das Datum der ministeriellen Genehmigung des Sonderentwicklungsplans anzugeben. Vor der Genehmigung des Sonderentwicklungsplans dürfen keine Verkaufsversprechen abgegeben oder Werbemaßnahmen durchgeführt werden.
3. Bescheinigungen des Bürgermeisters:
Im Falle der Festlegung neuer Grundstücksgrenzen oder der Übertragung eines Eigentumsrechts muss der Bürgermeister eine Bescheinigung über die Übereinstimmung mit dem besonderen Erschließungsplan ausstellen. Diese Bescheinigung ist obligatorisch und muss in den folgenden Urkunden für die neue Übertragung des Eigentumsrechts erwähnt werden.
4. Übertragung des Grundstücks und des Bauvorhabens:
a) Übertragung des Grundstücks:
Der spezifische Entwicklungsplan "Neues Stadtviertel" sieht die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken vor, die für die Durchführbarkeit des Plans erforderlich sind. Übersteigt die Übertragung jedoch 25 % der Gesamtfläche des spezifischen Entwicklungsplans, können die Parteien die Bedingungen für die Übertragung in der Vereinbarung über den spezifischen Entwicklungsplan festlegen. Der Eigentümer hat die Gemeinde für jeden übertragenen Flächenanteil unter 25 % zu entschädigen.
b) Der Ausführungsplan:
Der Ausführungsplan ist ein wichtiges technisches Dokument für die Durchführung der Straßen- und Erschließungsarbeiten des spezifischen Entwicklungsplans. Er enthält die erforderlichen technischen Pläne und einen detaillierten Kostenvoranschlag für diese Arbeiten.
Der spezifische Bebauungsplan bietet einen klaren Regelungsrahmen für die städtebauliche Planung und die Parzellierung. Er spielt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum. Wenn die an der Stadtentwicklung Beteiligten die Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem spezifischen Entwicklungsplan verstehen, können sie zur Schaffung harmonischer und zugänglicher Stadtviertel beitragen. Die Umsetzung des spezifischen Entwicklungsplans erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Grundstückseigentümern und den Bauträgern, um eine nachhaltige und ausgewogene Stadtentwicklung zu gewährleisten.