Alles, was Sie über die Unterzeichnung des Kaufvertrags wissen müssen
Rudolphe ABEN
Der letzte Schritt beim Abschluss eines Immobilienverkaufs ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags vor einem Notar. Der Notar sichert nun die Rechtmäßigkeit der Transaktion und ratifiziert vor allem den Wechsel des Eigentümers. Dies ist normalerweise der Zeitpunkt, an dem der Käufer den Restbetrag des Kaufpreises bezahlt und die Schlüssel für sein neues Haus erhält. Diese kritische Phase einer Immobilientransaktion bedeutet für Käufer und Verkäufer einen Neuanfang.
Wenn man einen Kompromiss und einen Kaufvertrag vergleicht, was sind die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale?
Beim Kauf einer Immobilie ist es üblich, einen Kompromiss zu schließen, bevor der Kaufvertrag in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet wird. Die Haupt Unterscheidung zwischen diesen beiden Verfahren ist, ob sie obligatorisch sind oder nicht: Der Verkauf Kompromiss bleibt fakultativ, während eine Eigentumsübertragung immer über einen Notar erfolgen muss.
Darüber hinaus bestehen Immobilienmakler in der Regel auf einem Verkaufskompromiss, auch wenn dieser nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Da sich Käufer und Verkäufer im Vorfeld geeinigt haben, Rechte und Pflichten haben und sich verpflichten, diese einzuhalten, verläuft der Notartermin problemlos und ohne böse Überraschungen.
Der Notar, der die öffentliche Beurkundung vornehmen wird, kann im Verkaufs-Kompromiss identifiziert werden. So ist es einfacher, sich auf diesen letzten Schritt vorzubereiten, der alle vorherigen bürokratischen Verfahren abschließen wird.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass der Notar in Luxemburg eine hoch angesehene Amtsperson ist. Er ist der Garant für die Rechtmäßigkeit, vertritt aber keine der Parteien. Wenn ein Käufer die Unterschrift eines Notars erhält, verspricht dieser im Wesentlichen, dass es keine früheren Hypotheken oder Vorrechte auf dem Grundstück gibt. Außerdem prüft er das Eigentumsrecht des Verkäufers, indem er die Geschichte der Immobilie untersucht. Der Notar kümmert sich dann um alle notwendigen Eintragungen oder Umschreibungen.
Der Notar ist für Folgendes zuständig: "Der Notar kümmert sich dann um die erforderliche Eintragung und Umschreibung".
Die Auswirkungen, wenn Sie Ihre Unterschrift auf ein rechtsverbindliches Dokument setzen
Sie sind erst dann Eigentümer, wenn Sie den Vorvertrag bestätigt und die Zustimmung der Bank für das Darlehen erhalten haben, und nicht, wenn Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Denn der Kompromiss verpflichtet Sie zum Kauf der Immobilie, vorbehaltlich der im Kompromiss festgelegten Bedingungen (Preis, Zahlungsmodalitäten, aufschiebende Klausel für den Erhalt des Darlehens). Nachdem Sie das Dokument unterzeichnet haben, sind Sie rechtlich gesehen Eigentümer der Immobilie.
Solange Sie jedoch nicht die Abschlusszahlung geleistet und Ihr Eigentum von einem Notar prüfen lassen haben, können Sie die Immobilie nicht rechtmäßig nutzen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Sie nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Zahlung des vereinbarten Kompromisspreises vollständiger Eigentümer der Immobilie sind. Sie haben nun Zugang zu Ihrer brandneuen Wohnung. Sie können dort frei wohnen, es vermieten oder Renovierungsarbeiten durchführen, da der Verkäufer nun ausgeschlossen ist.
Sie sind erst dann der rechtliche Eigentümer der Immobilie, wenn Sie sie zu einem Notar gebracht und den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Der Kaufvertrag stellt in diesem Szenario Ihren erhöhten Status dar.
Der Gang zu einem Notariat ist zwar notwendig, hat aber auch seinen Preis. Sie müssen nicht nur die allgemeinen Kosten des Notars bezahlen, sondern auch seine Gebühren sowie die Steuern, die für die Verwaltung (wie die Eintragungsgebühr) und die Umschreibung anfallen. Beraten Sie sich mit einem Immobilienunternehmen, das Ihnen bei der Kostenschätzung hilft.