Die Verantwortlichkeiten und Privilegien eines Mieters!

Rudolphe ABENRudolphe ABEN - NEXTIMMO.LU

Rudolphe ABEN

Die Verantwortlichkeiten und Privilegien eines Mieters!

Wenn Sie einen Mietvertrag mit dem Eigentümer einer Immobilie abschließen, akzeptieren Sie die Rechte und Pflichten eines Mieters und eines Eigentümers. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Machen wir eine Bestandsaufnahme.

1. Die wichtigste Pflicht eines Mieters: die Miete zu bezahlen

Selbstverständlich müssen Sie als Mieter regelmäßig Ihre Miete zahlen. Im Mietvertrag werden die Zahlungsfristen für die Miete (die alle zwei Jahre erhöht werden kann) und eine Kaution festgelegt, die drei Monatsmieten nicht übersteigen darf. Diese Kaution dient dazu, eventuelle Schäden an der Wohnung während der Mietzeit zu decken. Die Nebenkosten (Instandhaltung der Gemeinschaftsräume, Grünflächen, Müllabfuhr usw.) können nach Aufwand oder pauschal bezahlt werden, und Sie müssen eine jährliche Abrechnung erhalten.

2. Pflichten des Mieters

Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen eine angemessene und gesunde Wohnung zur Verfügung zu stellen, aber es liegt in Ihrer Verantwortung, sich an der Instandhaltung der Wohnung zu beteiligen, ohne sie zu verändern. Sie können ein Bild mit einem Nagel aufhängen, aber Sie dürfen keine Trennwand herausreißen, um das Wohnzimmer zu vergrößern. Ebenso wenig dürfen Sie Ihre Wohnung in ein Büro umwandeln. Wenn Sie auf ein Problem stoßen, das Ihre Fähigkeiten übersteigt, informieren Sie Ihren Vermieter, damit er sich mit den entsprechenden Fachleuten in Verbindung setzen kann. Wenn das Problem jedoch auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen ist (z. B. wenn Sie es versäumt haben, Ihre Gastherme jährlich überprüfen zu lassen), können Sie dafür haftbar gemacht werden und müssen die Kosten tragen. Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre Wohnung versichern, sobald Sie eingezogen sind.

3. Mieterrechte: Seien Sie zu Hause willkommen!

Laut Vertrag wohnen Sie in einer Mietwohnung, was bedeutet, dass Ihr Vermieter nicht das Recht hat, Sie jederzeit zu besuchen. Er kann Sie jedoch ein- oder zweimal im Jahr besuchen, wenn er vorher einen Termin vereinbart. Natürlich darf er nicht ohne Ihre Zustimmung in Ihre Wohnung eindringen oder die Schlösser auswechseln, ohne Sie darüber zu informieren.