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Die Pflichten und Privilegien eines Mieters!

Die Pflichten und Privilegien eines Mieters!

Wenn Sie einen Mietvertrag mit dem Eigentümer einer Immobilie abschließen, akzeptieren Sie die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter? Fassen wir das Wichtigste zusammen.

1. Die Hauptpflicht eines Mieters: die Miete zahlen

Es versteht sich von selbst, dass Sie als Mieter Ihre Miete regelmäßig zahlen müssen. Der Vertrag legt die Frist für die Mietzahlung (die alle 2 Jahre erhöht werden kann) und eine Kaution fest, die 3 Monatsmieten nicht überschreiten darf. Diese Kaution dient zur Deckung eventueller Schäden an der Immobilie, während Sie diese bewohnen. Die Nebenkosten (Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen, Grünanlagen, Müllabfuhr etc.) können nach tatsächlichem Verbrauch oder pauschal abgerechnet werden, und es muss Ihnen eine jährliche Abrechnung zugesandt werden.

2. Die Pflichten des Mieters

Der Vermieter muss einen angemessenen und intakten Wohnraum zur Verfügung stellen, aber es liegt in Ihrer Verantwortung, zu dessen Instandhaltung beizutragen, ohne ihn zu verändern. Sie können ein Bild mit einem Nagel aufhängen, aber Sie dürfen keine Zwischenwand einreißen, um das Wohnzimmer zu vergrößern. Ebenso wenig dürfen Sie Ihre Wohnung in ein Büro umwandeln. Wenn ein Problem auftritt, das Ihre Fähigkeiten übersteigt, informieren Sie den Vermieter, damit dieser die entsprechenden Fachleute kontaktieren kann. Wenn das Problem jedoch Ihre Schuld ist (zum Beispiel, wenn Sie Ihre Gastherme nicht jährlich warten ließen), könnten Sie haftbar gemacht werden und die Kosten tragen müssen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie Ihre Wohnung gleich beim Einzug versichern.

3. Die Rechte des Mieters: Willkommen zu Hause!

Der Vertrag besagt, dass Sie eine Wohnung gegen Zahlung einer Miete bewohnen. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter nicht das Recht hat, Ihre Wohnung zu betreten, wann immer er möchte. Er darf die Immobilie jedoch ein- oder zweimal im Jahr besichtigen, wenn er im Voraus einen Termin vereinbart. Selbstverständlich darf er Ihre Wohnung nicht ohne Ihre Zustimmung betreten oder die Schlösser austauschen, ohne Sie darüber zu informieren.