Leitfaden zur Berechnung des Immobilienwertzuwachses in Luxemburg

Die Berechnungen zur Ermittlung des Immobilienwertzuwachses in Luxemburg variieren je nach Haltedauer der Immobilie und der Art des Gewinns (Spekulations- oder Veräußerungsgewinn). Hier ist eine Zusammenfassung der Berechnungen für jede Situation:
1. Immobilien, die weniger als 2 Jahre nach ihrem Erwerb verkauft werden (Spekulationsgewinn)
Gewinn = Veräußerungspreis - (Anschaffungspreis + Werbungskosten)
Die Werbungskosten umfassen in der Regel die Maklerprovisionen und die Kosten für die Ausstellung des Energiepasses.
2. Immobilien, die mehr als 2 Jahre nach ihrem Erwerb verkauft werden (Veräußerungsgewinn)
a) Bei einem entgeltlichen Erwerb
Einkünfte = Veräußerungspreis - (aufgewerteter Anschaffungspreis + Werbungskosten)
Die Aufwertung des Anschaffungspreises erfolgt durch Anwendung eines Koeffizienten, der dem Jahr entspricht, in dem die Ausgabe getätigt wurde. Die Investitionsaufwendungen umfassen wesentliche Ausgaben, die den Wert der Immobilie gesteigert oder ihre Beschaffenheit verändert haben.
b) Bei einem unentgeltlichen Erwerb (Erbschaft)
Einkünfte = Veräußerungspreis - (aufgewerteter Anschaffungspreis + Werbungskosten)
Der berücksichtigte Anschaffungspreis ist jener, der vom Vorbesitzer gezahlt wurde, und wird nach den oben beschriebenen Bedingungen aufgewertet. Eventuell gezahlte Erbschaftssteuern werden bei der Ermittlung des Anschaffungspreises nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnungen vereinfacht dargestellt sind. Es wird stets empfohlen, einen Fachexperten zu konsultieren, um eine auf Ihre steuerliche Situation zugeschnittene Beratung zu erhalten.