Wohnungsbauhilfen: Regierung gewährt dreimonatige Fristverlängerung

Rudolphe ABEN

Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2025 befristeten steuerlichen Wohnbaufördermaßnahmen werden nun um drei Monate bis zum 30. September 2025 verlängert. Dies gab Finanzminister Gilles Roth (CSV) am Montag im Rahmen eines neuen Gesetzentwurfs bekannt, der darauf abzielt, Immobilienkäufer zu unterstützen.
📈 Starke Belebung des Immobilienmarktes
Der Minister begründet diese Entscheidung mit einem starken Anstieg der Immobilienverkäufe seit Jahresbeginn: „Die Anzahl der Wohnungsverkäufe in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 hat sich im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2024 mehr als verdoppelt“, erklärte er.
Dieser Boom hat laut Roth zu einer Überlastung von Banken und Notaren geführt, die Schwierigkeiten hätten, alle Akten fristgerecht abzuschließen. Die aktuelle Dynamik sei auf zwei Hauptfaktoren zurückzuführen: staatliche Steuervergünstigungen für Haushalte sowie sinkende Zinssätze, die zusammen eine deutliche Wiederbelebung des Immobilienmarktes bewirkt hätten.
📋 Welche Maßnahmen werden verlängert?
Die dreimonatige Übergangsfrist betrifft insbesondere folgende Regelungen:
- Den Steuergutschrift auf Mieten in Höhe von 20.000 € pro natürlicher Person,
- Die Halbierung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage für Registrierungs- und Transkriptionsgebühren,
- Die Möglichkeit zur beschleunigten Abschreibung mit 6 %,
- Die reduzierte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (auf ein Viertel des globalen Steuersatzes),
- Die Befreiung von der Besteuerung von Wertzuwächsen bei der Übertragung von Immobilien zur sozialen Mietverwaltung oder bei Gebäuden mit der Energieeffizienzklasse A+.
Diese Maßnahmen gelten unter der Bedingung, dass:
- Der Kaufvorvertrag (compromis de vente) vor dem 30. Juni 2025 beim Notar eingetragen wurde, oder
- Der Reservierungsvertrag bis zu diesem Datum bei der Steuerverwaltung eingereicht wurde.
In diesem Fall haben Notar oder Bank bis zum 30. September Zeit, den Kaufvertrag notariell abzuschließen. Ein praktischer Leitfaden wurde für die betroffenen Personen bereitgestellt.
🚫 Keine weitere Verlängerung geplant
Auf die Frage, ob es nach dem 30. September eine weitere Fristverlängerung geben werde, antwortete Gilles Roth mit Nein: „Die drei Monate sollten ausreichen.“
🔐 „Bëllegen Akt“ bleibt bestehen
Gute Nachrichten für künftige Eigentümer: Die Steuergutschrift auf notariell beurkundete Käufe – der sogenannte Bëllegen Akt – bleibt auch nach dem 30. Juni 2025 bei 40.000 €.
Diese Maßnahme ermöglicht es, keine Registrierungsgebühren für einen Immobilienerwerb bis zu einem Wert von 571.000 € pro Person zu zahlen – bzw. bis zu 1.142.000 € für Paare.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde eingereicht und soll – wenn alles nach Plan verläuft – noch vor der Sommerpause von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden.