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Wohngeld: Regierung gewährt dreimonatigen Aufschub

Wohngeld: Regierung gewährt dreimonatigen Aufschub

Ursprünglich sollten die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus am 30. Juni 2025 auslaufen, nun erhalten sie jedoch eine Fristverlängerung bis zum 30. September. Diese Verlängerung wurde am Montag von Finanzminister Gilles Roth (CSV) durch einen neuen Gesetzentwurf angekündigt, der Käufer unterstützen soll.

📈 Starke Erholung des Immobilienmarktes

Der Minister begründet diese Entscheidung mit dem starken Anstieg der Immobilienverkäufe, der seit Jahresbeginn zu beobachten ist: „Die Wohnungsverkäufe haben sich in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 im Vergleich zum selben Zeitraum 2024 mehr als verdoppelt“, betonte er. Ein massiver Zustrom an Anträgen würde die Banken und Notare in Schwierigkeiten bringen, da sie Gefahr liefen, nicht alle Akten rechtzeitig abschließen zu können.

Diese Dynamik ist seiner Meinung nach das kombinierte Ergebnis zweier Faktoren: der steuerlichen Vorteile, die den Haushalten gewährt wurden durch die Regierung, und eines Rückgangs der Zinssätze, die zusammen stark zur Wiederbelebung des Immobilienmarktes beigetragen haben.

📋 Welche Maßnahmen werden verlängert?

Die dreimonatige Nachfrist betrifft insbesondere:

  • Die Steuergutschrift von 20.000 € pro natürlicher Person auf Mieteinnahmen,
  • Die Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren,
  • Die beschleunigte Abschreibung von 6 %,
  • Die ermäßigte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (auf ein Viertel des Gesamtsatzes),
  • Die Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns für Immobilien, die für soziale Zwecke übertragen werden oder dem Energiestandard A+ entsprechen.

Diese Maßnahmen bleiben unter der Bedingung zugänglich, dass:

  • Der Kaufvorvertrag vor dem 30. Juni 2025 einregistriert wurde, oder
  • Der Reservierungsvertrag vor diesem Datum an die Einregistrierungsverwaltung übermittelt wurde.

In diesem Fall haben der Notar oder die Bank bis zum 30. September Zeit, um die Kaufurkunde abzuschließen. Ein praktischer Leitfaden wurde zur Verfügung gestellt, um die betroffenen Personen zu unterstützen.

🚫 Keine weitere Verlängerung geplant

Auf die Frage nach einer möglichen Verlängerung über den September hinaus antwortete Gilles Roth verneinend: „Die Frist von drei Monaten sollte ausreichen.“


🔐 Der „Bëllegen Akt“ bleibt erhalten

Gute Neuigkeiten für zukünftige Eigentümer: Die notarielle Steuergutschrift, der sogenannte Bëllegen Akt, bleibt auch nach dem 30. Juni 2025 bei 40.000 €. Diese Hilfe ermöglicht es, für eine Immobilie mit einem Maximalwert von 571.000 € pro Person — also bis zu 1.142.000 € für ein Paarkeine Einregistrierungsgebühren zu zahlen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde eingereicht und sollte, wenn alles gut geht, von der Chambre des députés bis zum Sommer verabschiedet werden.