Welche Pflichten haben Sie als Mieter bezüglich der Arbeiten?

Rudolphe ABENRudolphe ABEN - NEXTIMMO.LU

Rudolphe ABEN

Welche Pflichten haben Sie als Mieter bezüglich der Arbeiten?

Mietstreitigkeiten sind in der Immobilienbranche weit verbreitet. Sie entstehen, wenn eine Partei die Verantwortlichkeiten der anderen nicht vollständig versteht. Lernen Sie, Ihre Verantwortlichkeiten zu kennen, damit Ihr Mieter Sie nicht wegen Fahrlässigkeit verklagen kann. Wenn der Mieter z. B. für die normale Instandhaltung zuständig ist, sind Sie wahrscheinlich für größere Renovierungsarbeiten verantwortlich. Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren.

Eine kurze Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten und Rechte des Vermieters in Bezug auf Renovierungsarbeiten

Mieter sind gesetzlich verpflichtet, die in ihrem Mietvertrag angegebenen Fristen einzuhalten. Eine Möglichkeit, Pünktlichkeit zu zeigen, ist die pünktliche Zahlung der Miete. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, die laufende Instandhaltung und kleinere Reparaturen an der Immobilie durchzuführen, z. B. Schlösser austauschen, Glühbirnen wechseln, den Heizkessel durch einen zugelassenen Dienstleister warten lassen usw. Am Ende des Mietvertrags muss die Mietsache in gutem Zustand zurückgegeben werden, auch wenn eine angemessene Abnutzung vernachlässigt werden kann (je länger der Bewohner vor Ort war, desto mehr wird die Abnutzung berücksichtigt).

Der Vermieter übergibt jedoch die Schlüssel zu einer sicheren, angenehmen und gesunden Wohnung. Genauer gesagt: Es darf nichts vorhanden sein, was die Sicherheit oder Gesundheit des Mieters gefährden könnte. In diesem Fall sind Reparaturen erforderlich, bevor das Haus vermietet werden kann. Oft ist es der Vermieter, der die Rechnung für alle größeren Wartungsarbeiten oder Reparaturen bezahlt, die möglicherweise erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungsprobleme, die nicht auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen sind. Sie sind auf das Alter und die Nutzung, einen Unfall oder ein defektes Bauteil zurückzuführen.

Wer ist in einer Mietsituation für Reparaturen verantwortlich?

Die Haftung des Mieters für "Mindestreparaturen" ist auf den Mietvertrag beschränkt. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Arten von Arbeiten in diese Kategorie fallen, werden wir uns zur Orientierung auf die einschlägigen Rechtsdokumente beziehen. Kleinere Arbeiten sind solche, die nicht das Fachwissen eines Spezialisten erfordern oder deren Durchführung nicht teuer ist. Diese "Wartungsarbeiten" liegen durchaus in der Hand des Mieters und können von jedermann durchgeführt werden.

Wenn jedoch die Dienste eines Handwerkers benötigt werden, müssen die Kosten häufig vom Vermieter getragen werden. Alle strukturellen Reparaturen und Renovierungen müssen von ihm bezahlt werden. Außerdem kümmert er sich um Schwierigkeiten, die in der Wohnung oder im Haus auftreten, wenn Alter, Baumängel, schlechtes Wetter oder schlampige Arbeit die Ursache sind.

Der Mieter ist für alle größeren Reparaturen verantwortlich, die aufgrund mangelnder Instandhaltung anfallen, und der Vermieter hat das Recht, sich zu weigern, diese zu bezahlen. Insbesondere bei teureren Projekten kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, wenn der Streit nicht gütlich beigelegt werden kann.

Die Rechte und Pflichten des Eigentümers sind bis ins kleinste Detail im Gesetz vom 21. September 2006 festgelegt, das die Wohnraummiete regelt und einige Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs ändert. In Fällen wie diesem ziehen Richter dieses Werk häufig als Orientierungshilfe heran.

Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern: Was kann man tun, um sie zu verhindern?

Wenn die Spannungen zwischen Mieter und Vermieter tendenziell zunehmen, ist die Einschaltung einer Immobilienagentur dringend anzuraten. Dieser ist eine Alternative zum Vermieter, der alle Verwaltungsaufgaben übernehmen kann. Wenn eine Agentur zu diesem Zweck ausgewählt wird, übernimmt sie die Rolle der Hauptanlaufstelle für den Mieter, wenn es Probleme gibt.

Der Vermieter hingegen wird stets über den Stand der Dinge auf dem Laufenden gehalten und hat bei allen Fragen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen das letzte Wort.