Welche Dokumente muss ein Immobilienmakler registrieren?

Rudolphe ABENRudolphe ABEN - NEXTIMMO.LU

Rudolphe ABEN

Welche Dokumente muss ein Immobilienmakler registrieren?

Welche Dokumente muss ein Immobilienmakler bei der Anmeldung registrieren?

  • Der Verkaufsauftrag
  • Der Verkaufskompromiss

Die Fristen sind :

Im Fall eines Immobilienmaklers muss dieser die Unterlagen innerhalb von 10 Tagen einreichen. Bei einem Kunden, der seine Immobilie allein verkauft, hat er eine Frist von 3 Monaten.

  • Die Eintragungsgebühren sind vom Käufer zu tragen.
  • Der Satz für die Verkaufsregistrierung beträgt 5 % +2/10 = 6 %.
  • Der Satz für die Hypothekenumschreibungsgebühr = 1 %.
  • Insgesamt 7 % sind vom Käufer der Immobilie zu tragen.

Was ist eine Steuergutschrift?

Es ist, wenn man von ersten Immobilienkäufen in Luxemburg spricht, die als Wohnraum dienen, kann eine Person eine Steuergutschrift von 20.000 € erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Steuergutschrift zu erhalten?

Der Erwerber muss der Verwaltung innerhalb von drei Monaten jede Veräußerung oder jede Änderung des Auftrags der betreffenden Immobilie schriftlich mitteilen. Das heißt, der Erwerber muss bestimmte Bedingungen erfüllen wie :

  • Persönliche Belegung der betroffenen Immobilie für 2 Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung der notariellen Urkunde.
  • Keine Vermietung während der 2 Jahre oder Einrichtung eines Büros, in dem die Person ihren beruflichen Beruf ausübt.

(außer in Ausnahmefällen)

  • Krankheit.
  • Tod des Ehepartners oder Scheidung.
  • Zwangsversteigerung der Immobilie.
  • Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens.

Und je nach der finanziellen Situation des Klienten mit allen Kosten, die er finanzieren muss. Es ist auch möglich, nicht die gesamte Summe von 20.000 € zu nutzen, und könnte einen Teil des Kredits für einen späteren Kauf stehen lassen.

Gibt es eine Sonderregelung?

ja für den Fall, dass der Kunde die Absicht hat, die Immobilie weiterzuverkaufen, muss dies dem Notar bei der Unterzeichnung der notariellen Urkunde mitgeteilt werden, da der Kunde dann nicht die 1 %ige Umschreibungsgebühr zahlen muss.

Rückerstattung der Pauschale für die Registrierungs- und Umschreibungsgebühr

Wenn eine Person eine Immobilie kauft und sie innerhalb von zwei Jahren wieder verkauft, erhält sie 6 % der Registrierungs- und Umschreibungsgebühr zurück.

Und wenn eine Person eine Immobilie kauft und sie innerhalb von 4 Jahren wieder verkauft, erhält sie 4,8 % zurück.

Gibt es Sonderfälle für die Zahlung der Eintragungsgebühr?

Ja, wenn es sich um einen Verkauf (VEFA) von Neubauten handelt. Wenn z. B. der bestehende Bau 40 % beträgt, zahlt der Kunde im Verhältnis zu dem, was bereits vorhanden ist, d. h. ebenfalls 40 %. Bei der Steuergutschrift für VEFA ist die Frist für die Rückzahlung länger als bei einer bestehenden Immobilie, sie beträgt vier Jahre und es besteht die Möglichkeit, sie zu verlängern. Und bei allem, was mit VEFA zu tun hat, gibt es keinen Kompromiss, sondern eher einen Reservierungsvertrag.

Gibt es einen kommunalen Zuschlag, wenn man auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg wohnt?

Personen, die durch Verkauf oder Tausch, Schenkung oder ähnliche Handlungen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg leben, sind von einer Steuer in Höhe von 50 % der redus Eintragungsgebühren betroffen. D.h. die 6 % Eintragungsgebühr + 1 % Eintragungsgebühr + die 3 % redus Eintragungsgebühr: insgesamt =10 %.

Ausnahme: Einfamilienhäuser.