Reform des Bëllegen Akt und neue Mietbeihilfe in Luxemburg

Der luxemburgische Immobilienmarkt erlebt eine bedeutende gesetzgeberische Wende. Um den Zugang zu Wohneigentum zu fördern und Mieter angesichts steigender Lebenshaltungskosten zu unterstützen, hat das Wohnungsbauministerium zwei wegweisende Maßnahmen angekündigt: eine Anhebung der Einkommensgrenzen für die Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ und die Einführung einer neuen „Mietbeihilfe“ für den privaten Sektor.
Diese Ankündigungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass die STATEC-Zahlen eine Stabilisierung der Verkaufspreise zeigen, während der Druck auf den Mietmarkt, insbesondere in dynamischen Vierteln wie Gasperich und Cloche d'Or, unvermindert hoch bleibt.
Eine Reform des Bëllegen Akt zur Ausweitung des Wohneigentums
Die Steuergutschrift auf Notargebühren, bekannt als „Bëllegen Akt“, ist eines der wirksamsten Instrumente für Erstkäufer im Großherzogtum. Bisher lag der maximale Freibetrag bei 40.000 Euro pro Person.
Die angekündigte Reform sieht eine Indexierung der Einkommensobergrenzen vor. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Mittelschicht, deren Gehälter durch die Indexierung gestiegen sind, aber durch hohe Zinsen belastet werden, vom Wohneigentum ausgeschlossen wird. Durch die Anhebung dieser Grenzen hofft die Regierung, das Transaktionsvolumen in Esch-sur-Alzette, Differdange und im Norden des Landes, wo Einfamilienhäuser bei Familien beliebt sind, wieder anzukurbeln.
Einführung einer Mietbeihilfe für den privaten Wohnungsmarkt
Die wohl am meisten erwartete Ankündigung ist die Einführung einer gezielten Mietbeihilfe für Haushalte auf dem privaten Markt. Im Gegensatz zu bestehenden Hilfen, die oft auf den sozialen Wohnungsbau beschränkt waren, richtet sich diese neue Subvention an Bewohner von Gemeinden wie Luxemburg-Stadt oder Strassen, wo die Quadratmeterpreise Höchststände erreichen.
Wer kann von dieser neuen Hilfe profitieren?
Nach den ersten Informationen des Wohnungsbauministeriums:
- Haushalte, die mehr als 25 % ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben.
- Mieter, die eine bestimmte Bruttojahreseinkommensgrenze nicht überschreiten (berechnet nach Haushaltszusammensetzung).
- Bewohner mit einem ordnungsgemäß registrierten Mietvertrag (Enregistrement, Domaines et TVA).
Diese Maßnahme dürfte tausenden Haushalten, insbesondere in den beliebten Vierteln Bonnevoie und Hollerich, sofortige finanzielle Entlastung bringen.
Welche Auswirkungen hat dies auf den luxemburgischen Immobilienmarkt?
Experten der Immobilienkammer (Chambre Immobilière) sehen in diesen Reformen ein positives Signal. Durch die Erleichterung des Erwerbs mittels Bëllegen Akt stimuliert die Regierung die Nachfrage nach Neubauprojekten (VEFA), insbesondere in Kirchberg und Belval.
Gleichzeitig könnte die Mietbeihilfe die Mietnachfrage stabilisieren, ohne die Preise künstlich in die Höhe zu treiben, vorausgesetzt, das Wohnungsangebot wächst weiter. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Arsenals zur Lösung der Wohnungsnot in Luxemburg, einer großen Herausforderung für die wirtschaftliche Attraktivität des Landes.