Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus!

Rudolphe ABENRudolphe ABEN - NEXTIMMO.LU

Rudolphe ABEN

Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus!

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind globale Probleme, die die Integrität der Finanzsysteme und die Sicherheit unserer Gesellschaften bedrohen. Weltweit wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um diese illegalen Aktivitäten zu bekämpfen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Phasen der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die beruflichen Pflichten, denen die Akteure des Finanzsektors unterliegen. Das Verständnis dieser Prozesse und die Kenntnis der rechtlichen Anforderungen sind für eine wirksame Bekämpfung dieser kriminellen Praktiken unerlässlich.

Geldwäscherei:

Geldwäsche ist der Prozess der Umwandlung von Geldern aus kriminellen Aktivitäten in legales Geld durch Verschleierung ihrer illegalen Herkunft. Er besteht aus mehreren wichtigen Schritten:

  1. Anlage/Eröffnung eines Bankkontos: Der erste Schritt besteht darin, das Geld im Finanzsystem zu platzieren, indem Bankkonten eröffnet werden. Auf diese Weise können Kriminelle ihren illegalen Geldern den Anschein von Legalität verleihen.
  2. Schichtung / Verschleierung: In dieser Phase werden die Gelder zwischen verschiedenen Finanzinstituten verschoben und in Umlauf gebracht, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern. In dieser Phase werden komplexe Transaktionen und Geldbewegungen durchgeführt, um Spuren zu verwischen.
  3. Integration: Dies ist die letzte Phase der Geldwäsche. Die Gelder werden in die legale Wirtschaft zurückgeführt, indem sie in Bankwertpapiere investiert, Immobilien gekauft oder andere legale Käufe getätigt werden. Durch diese Aktivitäten erhalten die gewaschenen Gelder den Anschein der Legalität.

Finanzierung des Terrorismus:

Terrorismusfinanzierung ist der umgekehrte Prozess der Geldwäsche, bei dem legale oder illegale Gelder zur Unterstützung krimineller oder terroristischer Aktivitäten verwendet werden. Auch hier werden drei Stufen unterschieden:

  1. Anlage: Finanzielle Vermögenswerte werden in das Finanzsystem eingebracht, unabhängig davon, ob das Geld aus legalen oder illegalen Aktivitäten stammt. Ziel dieses Schrittes ist es, Gelder zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Aktivitäten in das System einzuschleusen.
  2. Schichtung / Verschleierung: In dieser Phase werden die Gelder zwischen verschiedenen Finanzinstituten transferiert, um ihre Herkunft zu verschleiern und ihre Rückverfolgung zu erschweren. Terroristen bedienen sich oft ausgeklügelter Techniken, um nicht entdeckt zu werden.
  3. Verteilung: Die Gelder werden verteilt, um kriminelle oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Dabei kann es sich um die Bezahlung von Löhnen, den Kauf von Waffen, logistische Unterstützung usw. handeln. Ziel ist es, das Geld terroristischen Gruppen zur Verfügung zu stellen.

Berufliche Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Berufsangehörige des Finanzsektors wie Banken, Immobilienmakler, Notare und Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und aufzudecken. Nachfolgend sind einige dieser Pflichten aufgeführt:

  1. Sorgfaltspflicht:
  • Identifizierung des Kunden und Überprüfung seiner Identität bei der ersten Kontaktaufnahme.
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, d.h. der natürlichen Person, die eine juristische Person besitzt oder kontrolliert.
  • Überprüfung der Namen anhand von Beobachtungslisten, um das mit dem Kunden, den Transaktionen und den Dienstleistungen verbundene Risiko zu bewerten.
  • Ständige Wachsamkeit während der gesamten Geschäftsbeziehung.
  • Aufbewahrung von Unterlagen zur Identifizierung von Kunden und Transaktionen.
  1. Identifizierung des Kunden:
  • Das Prinzip "Know Your Customer" (KYC) verlangt vom Finanzdienstleister, Informationen über den Kunden, seine Aktivitäten, den Zweck der vorgeschlagenen Transaktion sowie die wirtschaftliche und geografische Herkunft der Gelder einzuholen.
  • Von Privatkunden werden Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Foto, Unterschrift und ein aktueller Wohnsitznachweis verlangt.
  • Bei Firmenkunden ist eine dreifache Identifizierung erforderlich, einschließlich der Satzung des Unternehmens, eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) und einer Überprüfung der Zeichnungsberechtigung und des Rechtsstatus der juristischen Person.
  1. Überprüfung der Namen anhand von Beobachtungslisten: Berufsangehörige sollten das mit ihren Kunden verbundene Risiko anhand von Kriterien wie dem geografischen Standort, den Kunden selbst und den Transaktionen/Dienstleistungen bewerten. Besonderes Augenmerk sollte auf politisch exponierte Personen (PEPs) wie Staatsoberhäupter, Minister, Botschafter, Parlamentarier, Militäroffiziere, Politiker und deren unmittelbare Familienangehörige gelegt werden. Es müssen geeignete Verfahren vorhanden sein, um festzustellen, ob es sich bei einem Kunden um eine PEP handelt, und um vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Genehmigung des Vorgesetzten einzuholen.
  2. Ständige Überwachung und Dokumentation: Ständige Wachsamkeit und regelmäßige Aktualisierung der Kundeninformationen je nach Projekt und Risiko sind unerlässlich. Darüber hinaus müssen geldwäscherelevante Dokumente mindestens 5 Jahre und Geschäftsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden.5. angemessene interne Organisation: Es ist wichtig, eine angemessene interne Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen. Dazu gehören die Ernennung eines Kontrollbeauftragten, die Sensibilisierung und Schulung des Personals, die Durchführung spezifischer Schulungsprogramme, die Einführung geeigneter Einstellungsverfahren und die Verhinderung des Missbrauchs neuer Technologien.
  3. Zusammenarbeit mit Behörden: Die Berufsangehörigen müssen aktiv mit den für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Dazu gehört, dass sie die Behörden unverzüglich und freiwillig über jeden Verdacht informieren und alle erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Wichtig ist auch, dass weder dem Kunden noch Dritten gegenüber offengelegt wird, dass eine Meldung erfolgt ist.

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist ein wichtiges Anliegen des Finanzsektors. Die Phasen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die beruflichen Pflichten müssen vollständig verstanden und befolgt werden, um diese kriminellen Aktivitäten zu verhindern und aufzudecken. Durch die Einhaltung dieser Pflichten tragen die Akteure des Finanzsektors dazu bei, die Integrität der Finanzsysteme zu wahren und die Sicherheit unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Fragen und Antworten

  1. Was ist Geldwäscherei?
  • a) Die Veruntreuung rechtmäßiger Gelder für kriminelle Zwecke.

  • b) Die Wiederverwendung von Erlösen aus Straftaten, um deren illegale Herkunft zu verschleiern.

  • c) Das Waschen von Lebensmitteln.

  • d) Verwendung von Kapital für legale Investitionen.

    Antwort: b) Die Wiederverwendung von Erträgen aus Straftaten zur Verschleierung ihrer illegalen Herkunft

  1. Was ist Geldwäsche?
  • a) Der Prozess der Reinigung von schmutzigem Geld.

  • b) Der Umtausch von Fremdwährung in Landeswährung.

  • c) Die Umverteilung von Geldern innerhalb von Finanzinstituten.

  • d) Das Recycling von Geld aus kriminellen Aktivitäten.

    Antwort: d) Das Recycling von Geld aus kriminellen Aktivitäten.

  1. In welcher Phase der Geldwäsche wird ein Bankkonto eröffnet?
  • a) Einrichtung.

  • b) Schichtung.

  • c) Integration.

  • d) Verteilung.

    Antwort: a) Platzierung

  1. Bei welchem Schritt der Geldwäsche wird das Geld verschoben, um seine Herkunft zu verschleiern?
  • a) Platzierung.

  • b) Schichtung.

  • c) Integration.

  • d) Verteilung.

    Antwort: b) Schichtung.

  1. Welche Stufe der Geldwäsche umfasst den Kauf von Bankwertpapieren, Investitionen in Immobilien und legale Käufe?
  • a) Investition.

  • b) Schichtung.

  • c) Integration.

  • d) Verteilung.

    Antwort: c) Integration.

  1. Welche Phase der Terrorismusfinanzierung umfasst die Platzierung von Vermögenswerten im Finanzsystem?
  • a) Platzierung.

  • b) Schichtung.

  • c) Integration.

  • d) Verteilung.

    Antwort: a) Platzierung.

  1. In welcher Phase der Terrorismusfinanzierung werden Gelder über mehrere Institutionen transferiert, um ihre Herkunft zu verschleiern?
  • a) Platzierung.

  • b) Schichtung.

  • c) Integration.

  • d) Verteilung.

    Antwort: b) Schichtung.

  1. Welche Phase der Terrorismusfinanzierung umfasst die Verteilung von Geldern zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Aktivitäten?
  • a) Platzierung.

  • b) Schichtung.

  • c) Integration.

  • d) Verteilung.

    Antwort: d) Verteilung.

  1. Was ist eine Vortat zur Geldwäsche?
  • a) Eine erste Straftat.

  • b) Eine Straftat, bei der es sich nicht um Geldwäsche handelt.

  • c) Eine geringfügige Straftat.

  • d) Eine Straftat, bei der es um Geld geht.

    Antwort: d) Eine Straftat, bei der es um Geld geht.

    1. Welche Berufsgruppen sind von Sanktionen wegen Geldwäsche betroffen?
  • a) Bankiers.

  • b) Immobilienmakler.

  • c) Notare.

  • d) Alle oben genannten.

Antwort: d) Alle oben genannten.

  1. Wie hoch ist die Höchststrafe für Geldwäsche in Luxemburg?
  • a) 1250 €.

  • b) 1 250 000 €.

  • c) 1 350 000 €.

  • d) 1 250 000 € und/oder 135 Jahre Haft.

    Antwort: b) 1 250 000 €.

  1. Was ist die Höchststrafe für Geldwäsche in Luxemburg?
  • a) 2 500 000 €.

  • b) 10 Jahre Gefängnis.

  • c) 2 500 000 € und/oder 10 Jahre Gefängnis.

  • d) 1.250.000 € und/oder 10 Jahre Gefängnis.

    Antwort: c) 2 500 000 € und/oder 10 Jahre Gefängnis.

  1. Welcher Höchstbetrag kann in Luxemburg bar bezahlt werden?
  • a) 5 000 €.

  • b) 10 000 €.

  • c) 50 000 €.

  • d) Keine Grenze.

    Antwort: b) 10 000 €.

  1. Wie heißt das Rundschreiben, das die Berufspflichten im Kampf gegen die Geldwäsche in Luxemburg regelt?
  • a) AED-Rundschreiben Nr. 764 vom 29. April 2013.

  • b) BCL Rundschreiben Nr. 567 vom 15. Juni 2015.

  • c) CSSF Rundschreiben Nr. 18/686 vom 26. September 2018.

  • d) CRF-Rundschreiben Nr. 2012/05 vom 10. Mai 2012.

    a) AED-Rundschreiben Nr. 764 vom 29. April 2013.

  1. Was ist die erste Sorgfaltspflichtmassnahme zur Bekämpfung der Geldwäscherei?
  • a) Die Identifizierung des Kunden und die Überprüfung seiner Identität.

  • b) Überprüfung der Namen anhand von Beobachtungslisten.

  • c) Die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung.

  • d) Die Pflicht, Aufzeichnungen zu führen.

    Antwort: a) Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden.

  1. Welche dreifache Identifizierung ist für Kunden mit Rechtspersönlichkeit erforderlich?
  • a) Unternehmen, Vertreter und Bevollmächtigter.

  • b) Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigter und Bevollmächtigter.

  • c) Wirtschaftlich Berechtigter, Vertreter und Bevollmächtigter.

  • d) Wirtschaftlich Berechtigter, Unternehmen und Vertreter.

    b) Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigter und Bevollmächtigter.

  1. was sind die wichtigsten risikobewertungskriterien für die überprüfung von namen auf den überwachungslisten?
  • a) Geografie/Kunden/Transaktionen/Dienstleistungen.

  • b) Transaktionen / Laufzeiten / Länder

  • c) Ebenen/Dokumente/Transaktionen.

  • d) Beträge/Personen/Aktivitäten.

    Antwort: a) Geografien / Kunden / Transaktionen / Dienstleistungen

  1. Welche Personen werden auf der Liste der politisch exponierten Personen (PEP) als hochriskant eingestuft?
  • a) Alle amtierenden Politiker.

  • b) Unmittelbare Familienangehörige von Politikern.

  • c) Offiziere der Streitkräfte.

  • d) Alle oben genannten Personen.

    Antwort: d) Alle oben genannten.

  1. Was sollten Berufsangehörige tun, bevor sie eine Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person (PEP) eingehen?
  • a) Geeignete Verfahren einrichten, um den PEP-Status festzustellen.

  • b) Die Genehmigung des Managements einholen.

  • c) Ermitteln Sie die Herkunft der in die Transaktion einbezogenen Vermögenswerte und Gelder.

  • d) Alle oben genannten Punkte.

    Antwort: d) Alle oben genannten Punkte.

  1. Wie melden Sie verdächtige Geldwäschetätigkeiten?
  • a) Durch unverzügliche und freiwillige Unterrichtung der zuständigen Behörden.

  • b) Durch Bereitstellung aller von den zuständigen Behörden angeforderten Informationen.

  • c) Indem Sie die Meldung gegenüber dem Kunden und Dritten vertraulich behandeln.

  • d) Alle vorgenannten Punkte.

    Antwort: d) Alle oben genannten Möglichkeiten