Welches Gesetz gilt für die Geldwäsche?
Rudolphe ABEN
Wenn Sie in Luxemburg eine Wohnung kaufen, verkaufen oder vermieten wollen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Immobilienmakler Ihnen unerwartete Fragen stellt. Er wird Sie nicht nur nach Ihrer Identität fragen, sondern auch nach Ihrem Vermögen, Ihrem Einkommen und Ihrer beruflichen Tätigkeit. Es ist nämlich entscheidend zu verstehen, dass das AML-Gesetz (Anti-Money-Laundering) einen strengen Rahmen für die Erhebung und Verwendung dieser Daten im Kampf gegen die Geldwäsche vorgibt.
Was sagt das luxemburgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche?
Die Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus ist Gegenstand eines ersten Gesetzes, das am 12. November 2004 verkündet wurde. Ein weiteres Gesetz wurde am 27. Oktober 2010 verabschiedet, um den bestehenden Rechtsrahmen in diesem Bereich zu stärken. Das am 10. August 2018 verkündete Gesetz schließlich befasst sich mit den Informationen, die Syndikate sammeln und aufbewahren müssen, um der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken.
"Geldwäsche ist der Prozess, bei dem versucht wird, die wahre Herkunft von Geld oder anderen Wertgegenständen zu verbergen".
Alle, die im Finanzsektor tätig sind, müssen in einer konzertierten Anstrengung vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um diesen illegalen Aktivitäten entgegenzuwirken. Nicht nur Banken, sondern auch Buchhalter, Notare, Glücksspielbetreiber und Immobilienverkäufer müssen Maßnahmen ergreifen. Aus diesem Grund kann es sein, dass Sie verschiedene Dokumente vorlegen müssen, bevor Sie mit Ihrem Immobilienprojekt beginnen.
Was genau müssen Immobilienmakler also tun, um dem Anti-Geldwäsche Gesetz zu entsprechen?
Für die Zwecke des LAB-Gesetzes sind alle Immobilienmakler verpflichtet, ihren Kunden gegenüber eine angemessene Sorgfalt walten zu lassen, indem sie ihnen eine Reihe von Fragen stellen (früher wurde diese Arbeit nur von Banken und Notaren durchgeführt).
Zu diesem Zweck ist es durchaus sinnvoll, dass Sie eine Reihe von Dokumenten vorlegen müssen, die die Art und den Umfang Ihres Vorhabens (finanziell, familiär, beruflich, vermögensrechtlich) erläutern. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein von der Regierung ausgestellter Lichtbildausweis, eine aktuelle Versorgungsrechnung oder ein Bankauszug, aus dem Ihre aktuelle Adresse hervorgeht, sowie alle Dokumente, die für Ihre berufliche Tätigkeit relevant sind (wie z. B. ein Arbeitsvertrag oder ein Tätigkeitsnachweis für Freiberufler).
Alle Meldungen über verdächtige Transaktionen in Luxemburg, die Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beinhalten könnten, werden von der FIU (Finanzielle Informationsstelle), einer unabhängigen und eigenständigen Einrichtung, bearbeitet.
Zur Erinnerung: Gewerbetreibende, die ein Geldwäschegeschäft "vermuten oder einen begründeten Verdacht haben", sind verpflichtet, das Geschäft abzulehnen und es unverzüglich der zentralen Meldestelle für Geldwäsche zu melden. Da die Verantwortung von Immobilienmaklern jederzeit auf dem Spiel stehen kann, ist es normal, dass sie Vorsichtsmaßnahmen ergreifen; wenn sie eine umfassende Dokumentation verlangen, sollten Sie nicht in Panik geraten und ihnen alle Ihre Fragen stellen; sie werden Ihnen gerne Erklärungen geben.