Welche Hilfe bei der Miete in Luxemburg?

Rudolphe ABENRudolphe ABEN - NEXTIMMO.LU

Rudolphe ABEN

Welche Hilfe bei der Miete in Luxemburg?

Sie haben eine geeignete Mietwohnung gefunden, aber der Preis liegt außerhalb Ihrer Reichweite. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre erste eigene Wohnung mit einem begrenzten Budget finanzieren können? Beim Kauf oder der Renovierung einer Wohnung in Luxemburg gibt es eine Reihe von finanziellen Anreizen, die der Staat bietet. Wie wäre es mit einer Mietbeihilfe? Hier ist ein kurzer Überblick über die Situation.

Die erste Art der Wohnbeihilfe ist der Zuschuss

Die Kriterien für die Teilnahme

Es gibt einige Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor Sie eine Mietreduzierung erhalten.

Die Anmietung einer Wohnung in Luxemburg ist Erwachsenen vorbehalten, die ihren ständigen Wohnsitz im Großherzogtum haben.

Die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses setzt voraus, dass sie als Hauptwohnsitz dienen wird. Die Immobilie muss außerdem in Bezug auf die Sicherheit auf dem neuesten Stand sein. Weder die Familie des Antragstellers noch eine ihm nahestehende Person oder eine Regierungsstelle dürfen die Immobilie mieten.

Um förderfähig zu sein, darf ein Antragsteller nicht Eigentümer, Miteigentümer oder Nießbraucher einer anderen Wohnimmobilie sein.

Es wird verlangt, dass das Haushaltseinkommen mindestens drei Monate lang stabil ist und eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Höhe der Miete muss mehr als 25 % des monatlichen Nettoeinkommens des Antragstellers betragen.

Anerkennung der finanziellen Ressourcen

Das Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres zum Zeitpunkt des Antrags auf Unterstützung wird zur Bestimmung des endgültigen Betrags der Unterstützung herangezogen.

Alle Renten, Elternurlaubsgelder und andere Einkünfte, die im Laufe des Jahres erzielt wurden, werden einbezogen (Unterhaltszahlungen oder Unfall). Jegliche Rentenbeiträge, die der Antragsteller entrichtet, verringern den Gesamtbetrag seiner Rente.

Andere Möglichkeit: Erhalten Sie Unterstützung für die Zahlung der Mietkaution

Vermieter haben das Recht, in jeder Situation eine Mietgarantie zu verlangen. Allerdings kann es für manche Menschen schwierig sein, eine solche Garantie zu erhalten.

Die gute Nachricht ist, dass es von der Regierung eine finanzielle Unterstützung gibt. Wem nützt sie und wie kann man sie erhalten? Ausführliche Informationen werden von uns bereitgestellt.

Die Voraussetzungen für den Zugang

Es gibt eine Reihe von Vorbedingungen, um einen Zuschuss zur Zahlung der Mietkaution zu erhalten:

Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein, er darf nicht Eigentümer oder Nutznießer eines anderen Hauptwohnsitzes sein und die Mietsache muss ihm als Hauptwohnsitz dienen. Sie muss physisch in Luxemburg belegen sein; es muss ein Vertrag über eine bedingte Bürgschaft mit einem Finanzinstitut abgeschlossen werden.

Außerdem darf die Miete nicht mehr als 40 % des monatlichen Nettogehalts des Mieters betragen.

Die Höhe der Hilfe

Die Beihilfe für die Zahlung der garantierten Miete entspricht drei Monatsmieten. Sie müssen Ihren Antrag bei dieser speziellen Wohngeldbehörde einreichen.

Wenn Sie ein einkommensschwacher Mieter sind, der noch keinen Antrag für diese staatlich geförderten Hilfsprogramme gestellt hat, sollten Sie dies tun. Sie können jederzeit einen Antrag einreichen, wenn Sie dies wünschen. Wenden Sie sich an eine Immobilienagentur; ein Berater kann Ihnen alle Fragen beantworten, die Sie zum Kauf eines Hauses und zur Aufnahme eines Immobilienkredits haben.