Neues Wohnungs-Förderpaket vom luxemburgischen Parlament genehmigt

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Rudolphe ABEN

Neues Wohnungs-Förderpaket vom luxemburgischen Parlament genehmigt

Am 14. Mai 2024 hat die Abgeordnetenkammer Luxemburgs ein neues Wohnungs-Förderpaket genehmigt. Dieses Paket wurde vom Ministerium für Wohnungswesen und Raumplanung sowie dem Finanzministerium in intensiven Diskussionen mit verschiedenen Vertretern des Wohnungssektors entwickelt. Das Hauptziel ist es, den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern und den Bausektor durch verschiedene kurz- und mittelfristige Maßnahmen zu unterstützen.

Erhöhte Anspruchsberechtigung für Wohnbeihilfen

Mehr Haushalte sind nun für die verschiedenen Hilfen zur Miete und zum Erwerb von Wohnraum berechtigt. Öffentliche Investitionen zur Schaffung von erschwinglichem Wohnraum werden verstärkt. Darüber hinaus wird eine Reihe temporärer steuerlicher Maßnahmen − begrenzt auf das Jahr 2024 und rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 − vom Finanzministerium umgesetzt. Diese Maßnahmen richten sich an Erwerber, Eigentümer und Investoren.

Künftige Initiativen zur Zusammenarbeit im Wohnungssektor

Über dieses erste Wohnungs-Förderpaket hinaus führt die Regierung derzeit Gespräche, um zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor verstärken sollen. Ziel ist die administrative Vereinfachung und vor allem die Mobilisierung privater und öffentlicher Grundstücke zur Schaffung von mehr erschwinglichem Wohnraum. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden im Juni bekannt gegeben.

Mehr Wohnbeihilfen für mehr Haushalte

"Angesichts der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt, die immer mehr Haushalte betrifft, war es uns wichtig, die Familien stärker zu unterstützen. Wir haben daher besonderen Wert auf Familien mit Kindern gelegt, die besonders unter dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum leiden", betonte Claude Meisch, Minister für Wohnungswesen und Raumplanung, auf einer Pressekonferenz am 15. Mai 2024.

Erhöhte Einkommensgrenzen für Wohnbeihilfen

Die Einkommensgrenzen für alle individuellen Wohnbeihilfen wurden an die Entwicklung des korrigierten Lebensstandards und die Haushaltszusammensetzung angepasst. So steigen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende im Durchschnitt um 6% und die für Haushalte mit Kindern um 8% bis 25%, je nach Anzahl der Kinder.

Erhöhter Mietzuschuss für Haushalte mit Kindern

Der Mietzuschuss wird für Haushalte mit Kindern erhöht. So wird der vorgesehene Betrag pro Kind im Haushalt auf 80 Euro pro Kind angehoben, statt bisher 40 Euro.

Unterstützung für Wohnungserwerber

Wohnungserwerbsprämien: Die Einkommensgrenzen für die Wohnungserwerbsprämien wurden erhöht, sodass theoretisch 59% aller Haushalte für eine Wohnungserwerbsprämie berechtigt sind.

Zinszuschuss: Der maximale Zinssatz für den Zinszuschuss wird auf 3,5% erhöht. Diese Maßnahme trägt zur Entlastung der Zinslast für Wohnungserwerber bei und gilt sowohl für neue als auch für bestehende Immobilienkredite. Dadurch werden auch Haushalte unterstützt, die aufgrund unerwartet hoher Zinsen Schwierigkeiten haben, ihre Kredite zu bedienen. Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Zinszuschuss werden ebenfalls erhöht. ** Staatliche Garantie für den Wohnungserwerb:** Bei fehlendem Eigenkapital für einen Immobilienkredit kann der Staat unter bestimmten Bedingungen als Bürge für den Kredit auftreten. Mit dem Förderpaket werden die Bedingungen für die staatliche Garantie verbessert:

  • Der maximale Schuldzinssatz für den garantierten Kredit wird von 3% auf 6% erhöht.

  • Der maximale staatliche Garantieanteil am Projektkosten wird von 30% auf 40% erhöht.

  • Die Einkommensgrenzen für die staatliche Garantie werden angehoben.

Erweiterung der Berechtigten für den erschwinglichen und moderaten Verkauf

Die Berechtigungskriterien für Wohnungen, die von öffentlichen Bauträgern (Gemeinden, Wohnungsfonds, SNHBM) für den erschwinglichen oder moderaten Verkauf gebaut wurden, werden angehoben. Dadurch wird der Kreis potenzieller Käufer dieser unter Marktwert verkauften Immobilien erheblich erweitert. Grundsätzlich sind jetzt 70% der Haushalte berechtigt, eine erschwingliche Wohnung zu erwerben, und 80% der Haushalte können eine moderat preiswerte Wohnung erwerben.

Das Ministerium für Wohnungswesen und Raumplanung plant mehrere zielgerichtete Kampagnen, um die verschiedenen Hilfen für Mieter auf dem privaten Markt und Wohnungserwerber zu fördern.

Für Informationen zu den steuerlichen Maßnahmen des Förderpakets kann sich die Öffentlichkeit an das Finanzministerium wenden.

Aufrechterhaltung eines hohen Investitionsniveaus für die Schaffung erschwinglicher Wohnungen

Neben den im Förderpaket vorgesehenen Maßnahmen stellt der Staat erhebliche Mittel bereit, um massiv in die Schaffung erschwinglicher Wohnungen zu investieren.

Verlängerung und Verstärkung des VEFA-Programms (Verkauf im künftigen Zustand): Diese Maßnahme soll den öffentlichen erschwinglichen Wohnungsbestand erhöhen und Entwickler unterstützen, die aufgrund von Liquiditätsproblemen Schwierigkeiten haben, ihre Wohnprojekte zu verkaufen. Der Sonderfonds für erschwinglichen Wohnraum wird mit einem zusätzlichen mehrjährigen Budget von 480 Millionen Euro für 2024-2027 ausgestattet.

Erhöhung der Dotierung des Sonderfonds für erschwinglichen Wohnraum: Es ist geplant, die Schaffung öffentlicher erschwinglicher Wohnungen erheblich zu steigern. Dies wird den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum unterstützen und die Bauwirtschaft ankurbeln. Laut dem Haushalt 2024 werden über den Sonderfonds für erschwinglichen Wohnraum in den Jahren 2024-2027 1,45 Milliarden Euro (1.447.654.152 Euro) in die Schaffung erschwinglicher Wohnungen (zur Miete und zum Verkauf) investiert. Dies entspricht einem jährlichen Durchschnitt von mehr als 360 Millionen Euro und einer Verdoppelung der Ausgaben des Sonderfonds im Jahr 2023, die 184 Millionen Euro betrugen.

"Der Staat investiert massiv in den öffentlichen Wohnungsbau! Dies kann nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor erreicht werden. Aus meinen Gesprächen mit allen Akteuren des Wohnungswesens in den letzten Monaten sehe ich, dass wir alle in die gleiche Richtung gehen und vorankommen", betonte Claude Meisch, Minister für Wohnungswesen und Raumplanung.

Informationen für die Öffentlichkeit

Weitere Informationen zu den verschiedenen Wohnbeihilfen für Privatpersonen finden potenzielle Antragsteller auf www.logement.lu zu den Vergabebedingungen und zur Überprüfung ihrer Berechtigung für die verschiedenen Hilfen. Die Mitarbeiter des Wohnbeihilfendienstes stehen der Öffentlichkeit zur Information in den Räumlichkeiten des Einheitlichen Schalter für Wohnbeihilfen zur Verfügung:

11, rue de Hollerich L 1741 Luxembourg

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00, Donnerstag von 8:00 bis 17:30 nur nach Vereinbarung

Sie können sie auch per E-Mail an guichet@ml.etat.lu oder telefonisch unter (+352) 8002 10 10 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 erreichen.